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HÄUFIGE FRAGEN

© Marion Müller

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und klinisch-psychologischer Beratung und Behandlung?

In meinen psychotherapeutischen Einheiten unterstütze ich Sie u.a. dabei Lebenskrisen zu bewältigen, Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern, sowie die Reifung, persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern. Dabei handelt es sich meistens um einen längerfristigen Prozess.

Haben Sie einen Konflikt oder aktuelle Belastungen, benötigen Sie Unterstützung bei Orientierungs- oder Entscheidungsschwierigkeiten oder brauchen kurzfristige Hilfe, dann biete ich Ihnen klinisch-psychologische Beratung an. 

Was bedeutet in Ausbildung unter Supervision?

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase einer langjährigen und fundierten Psychotherapie-Ausbildung. In diesem Status ist man berechtigt selbständig und eigenverantwortlich therapeutisch zu arbeiten. Um die hohe Qualität Ihrer Therapie gewährleisten zu können, findet regelmäßig eine Supervision bei einer erfahrenen Psychotherapeutin statt. Die Verschwiegenheit über Ihre Identität ist dabei immer gewährleistet.
Eine Verrechnung mit der Krankenkassa ist für PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision leider nicht möglich, daher ist der Stundensatz niedriger.

Wie oft bzw. wie lange dauert die Therapie?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten, kann bei Bedarf aber auch anders gestaltet werden. 
Die Frequenz der Therapieeinheiten wird im Erstgespräch geklärt. Zu Beginn werden in der Regel wöchentliche Sitzungen empfohlen.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist eine kostenlose Absage oder Verschiebung bis 24 Stunden vorher möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen aufgrund der Nichtvermittelbarkeit des Termins den vollen Betrag in Rechnung stellen. 

Wird mein Anliegen vertraulich behandelt?

§ 37 des Psychologengesetzes sowie § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichten mich als Klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt, d.h. auch gegenüber Familienangehörigen oder anderen Personen.

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