MEIN ANGEBOT
© Marion Müller
Klinische Psychologie
Beratung & Behandlung:
105€ (50min.)
Teilrefundierung der Kosten bei krankheitswertigen Störungen durch gesetzliche Krankenkassen.
Voll- oder Teilrefundierung der Kosten durch private Krankenversicherungen.
Diagnostik auf Anfrage
Elternberatung vor Scheidung:
80€ (50min.) pro Person bei Einzelberatung
45€ (50min.) pro Person bei Paarberatung
Erstgespräch
Ein unverbindliches Erstgespräch dient einerserseits dem gegenseitigen Kennenlernen, anderseits zum Besprechen Ihres Anliegens. Fragen u.a. zur Methode, der Frequenz der Sitzungen, Zahlungsmodus sowie Absage- und die Urlaubsregelung werden besprochen.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist eine kostenlose Absage oder Verschiebung bis 24 Stunden vorher möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen aufgrund der Nichtvermittelbarkeit des Termins den vollen Betrag in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit
§ 37 des Psychologengesetzes sowie § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichten mich als Klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt, d.h. auch gegenüber Familienangehörigen oder anderen Personen.
Abrechnung mit der Krankenkassa
Eine Teilrefundierung der Kosten bei krankheitswertigen Störungen durch gesetzliche Krankenkassen ist bei einer klinisch-psychologischen Behandlung möglich. Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachgewiesen sein, d.h. eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung liegt vor.
Die ÖGK refundiert aktuell 33,70€ pro Sitzung, 45,00€ refundiert die SVS, die BVAEB 46,60€.
Voll- oder Teilrefundierung der Kosten durch private Krankenversicherungen ist sowohl bei Psychotherapie als auch bei klinisch-psychologischer Behandlung möglich.