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MEIN ANGEBOT

© Marion Müller

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Ich unterstütze Sie
bei folgenden Anliegen: 
  • Angst, Zwang und Panik 

  • Depression

  • Körperliche Beschwerden

  • Krankheitsbewältigung

  • Long Covid

  • Ärger und Stress

  • Erschöpfung und Überforderung

  • Burn Out

  • Familie und Partnerschaft

  • Trennung, Trauer und Verlust

  • Innere Leere und Einsamkeit 

  • Schlafstörungen

  • Lebenskrisen

  • u.v.m.

Psychotherapie

105€ (50min.)

Zur Zeit besteht keine Möglichkeit für einen Zuschuss durch die Krankenkassen.  

Voll- oder Teilrefundierung der Kosten durch private Krankenversicherungen.

Sozialtarife vergebe ich nach Maßgabe der verfügbaren freien Plätze.

Klinische Psychologie

Beratung & Behandlung:

105€ (50min.)​

Teilrefundierung der Kosten bei krankheitswertigen Störungen durch gesetzliche Krankenkassen.

Voll- oder Teilrefundierung der Kosten durch private Krankenversicherungen.

Diagnostik auf Anfrage

Elternberatung vor Scheidung:

80€ (50min.) pro Person bei Einzelberatung

45€ (50min.) pro Person bei Paarberatung 

Supervision

Einzelsupervision:

85€ (50min.) 

Fachausbildung
Klinische Psychologie 
Gesundheitspsychologie

Psychologisches Eignungsgutachten für die Zulassung zur Ausbildung:

140 €

Selbsterfahrung:

70€ (50min.)

Einzelsupervision:

70€ (50min.) 

 

Erstgespräch

Ein unverbindliches Erstgespräch dient einerserseits dem gegenseitigen Kennenlernen, anderseits zum Besprechen Ihres Anliegens. Fragen u.a. zur Methode, der Frequenz der Sitzungen, Zahlungsmodus sowie Absage- und die Urlaubsregelung​ werden besprochen. 

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist eine kostenlose Absage oder Verschiebung bis 24 Stunden vorher möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen aufgrund der Nichtvermittelbarkeit des Termins den vollen Betrag in Rechnung stellen. 

Verschwiegenheit

§ 37 des Psychologengesetzes sowie § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichten mich als Klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt, d.h. auch gegenüber Familienangehörigen oder anderen Personen.

Abrechnung mit der Krankenkassa

Eine Teilrefundierung der Kosten bei krankheitswertigen Störungen durch gesetzliche Krankenkassen  ist bei einer klinisch-psychologischen Behandlung möglich. Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachgewiesen sein, d.h. eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung liegt vor.

Die ÖGK refundiert aktuell  33,70€ pro Sitzung, 45,00€ refundiert die SVS, die BVAEB 46,60€.

Voll- oder Teilrefundierung der Kosten durch private Krankenversicherungen ist sowohl bei Psychotherapie als auch bei klinisch-psychologischer Behandlung möglich. 

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